Page 59

Ausbildungsguide2018

59 ANZEIGENSONDERVERÖFFENTLICHUNG Story Beginn Sommer 2019 Es ist normal, verschieden zu sein! Die Lebenshilfe Lübbecke mit ihren Tochtergesellschaften LübbeckerWerkstättengGmbH,WuBWohnenundBegleiten gGmbHundUDLgGmbHsuchtengagierteMenschenfürein Soziales Jahr Sie haben die Möglichkeit, ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder den Bundesfreiwilligendienst (BFD) in folgenden Bereichen zu absolvieren: �� im Arbeitsbereich der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen �� im stationären Wohnen �� in unseren additiven Kindertagesstätten �� als Integrationshelfer an Schulen �� im Freizeitbereich Für Fragen und Bewerbungen steht Ihnen Christian Voß zur Verfügung. Tel.: 05741 / 3400-37, E-Mail: voss@lebenshilfe-luebbecke.de Weitere Informationen finden Sie unter www.mein- lebenshilfe-jahr.de // www.lebenshilfe-luebbecke.de grundsätzlich für alle Freiwilligen abgeführt werden, die das maßgebende Lebensalter für eine Regelaltersrente noch nicht vollendet haben. Hat der Freiwillige das Lebensalter für eine Regelaltersrente bereits vollendet, so muss die Einsatzstelle den dem Arbeitgeberanteil entsprechenden Anteil in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Wie werden Einsatzstellen und Einsatzplätze des BFD anerkannt? Einsatzstellen und Einsatzplätzen im Bundesfreiwilligendienst müssen grundsätzlich zunächst anerkannt werden. Zuständig ist das Bundesamt für Zivildienst. Dort ist ein entsprechender Antrag zu stellen. Für die bisher anerkannten Beschäftigungsstellen und Dienstplätze des Zivildienstes gilt eine Sonderregelung. Diese Stellen sind automatisch zu anerkannten Einsatzstellen und -plätzen des BFD geworden. Diese bisherigen Zivildienststellen müssen aktuell für eine Anerkennung nichts unternehmen. Lediglich einer Zentralstelle müssen sie sich anschließen. , sie sind automatisch für den Bundesfreiwilligendienst anerkannt. Kann der BFD im Ausland absolviert werden? Der Bundesfreiwilligendienst kann nicht im Ausland verrichtet werden. Wer als deutscher Freiwilliger einen Freiwilligendienst im Ausland absolvieren möchte, kann auf den Internationalen Jugendfreiwilligendienst zurückgreifen. Einer der bedeutendsten Unterschiede von BFD und IJFD ist findet sich unter versicherungsrechtlichen Aspekten. Besonders im außereuropäischen Ausland hilft dem Freiwilligen keine deutsche Krankenversicherung; er benötigt eine Auslandskrankenversicherung. Die Ausgestaltung des Bundesfreiwilligendienst ist damit nicht auf Auslandsaufenthalte zugeschnitten. Weitere Informationen unter www.bmfsfj.de Lebenshilfe Minden e.V. sucht engagierte Frauen und Männer für ein Soziales Jahr (FSJ/BFD) Sie wollen Menschen mit Behinderungen in Freizeit und Familie begleiten und unterstützen? Es erwarten Sie eine gute Einarbeitung, Begleitung und ein engagiertes Team. Beginn Sommer 2017 Bewerbungen ab sofort an Elisabeth Oehler LebenshilfeCenter Alte Sandtrift 4, 32425 Minden Tel: 0571-9740500 eoehler@lebenshilfe-minden.de weitere Infos: www.lebenshilfe-minden.de


Ausbildungsguide2018
To see the actual publication please follow the link above