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Ausbildungsguide2018

58 Story ANZEIGENSONDERVERÖFFENTLICHUNG Der „Bufdi“ Bundesfreiwilligendienst bietet mehr als nur ein Hineinschnuppern in den Job S ich für den „Bufdi“ zu entscheiden, kann für junge Menschen eine große Chance sein. Man kann mehr oder weniger problemlos in einen Beruf hineinschnuppern, der möglicherweise sogar die spätere Berufung ist. Schlimmstenfalls sammelt man Lebenserfahrung – und die spielt im Leben eines Menschen immerhin auch eine sehr wichtige Rolle. Die Geschichte des „Bufdi“ ist mit der Wehrpflicht gekoppelt. Sie wurde in der Bundesrepublik im Juli 1956 eingeführt. Seitdem haben insgesamt 8,3 Millionen junge Männer ihren Pflichtdienst geleistet. Das ist vorbei. Mit dem Ende der Wehrpflicht wird es somit auch keinen Zivildienst mehr geben. Dafür gibt es nun den Bundesfreiwilligendienst. Zudem können in sozialen Einrichtungen und Organisationen junge Männer und Frauen im Alter zwischen 16 und 27 Jahren ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) absolvieren. Neben einem Taschengeld von maximal 390 Euro gibt es Wohngeld und Verpflegung sowie betragsfreie Sozialversicherungen; das Kindergeld wird weiter an die Eltern gezahlt. Ähnliches gilt für den „Bufdi“, der mindestens sechs Monate und höchstens zwei Jahre dauert und auch für Freiwillige über 27 Jahre möglich ist. Drei Fragen zum BfD: Arbeitslosengeld und BFD? Während des Bundesfreiwilligendienstes werden von der Einsatzstelle Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt. Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat nach Abschluss des BFD, wer wenigstens zwölf Monate einen Bundesfreiwilligendienst geleistet hat. Beiträge der Arbeitslosenversicherung müssen von der Einsatzstelle Nicht nur bei der Bundeswehr sondern auch in sozialen Einrichtungen und Verbänden wie Krankenhäusern haben seit Juli 2011 an Stelle von Wehrpflichtigen und Zivildienstleistenden die Freiwilligen ihren Dienst begonnen. Der neue „freiwillige Wehrdienst oder Zivildienst“ dauert bis zu 23 Monate und steht auch Frauen offen. Man nennt ihn liebevoll „Bufdi“.


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