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Wochen im Jahr dauern. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen dürfen Schüler nicht arbeiten – außer zum Beispiel bei Veranstaltungen, in Gaststätten, Krankenhäusern oder in Privathaushalten. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen im Gastgewerbe bis 22 Uhr und in Mehrschicht- Betrieben bis 23 Uhr mithelfen. Nicht alle Tätigkeiten sind zudem erlaubt. Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren dürfen nur leichte Tätigkeiten ausüben – zum Beispiel klassischen Ferienjobs wie Zeitungen austragen Rasen mähen in Nachbars Garten. Für Akkordarbeit und gefährliche Arbeiten gilt ein generelles Verbot für Jugendliche. Dazu kommt: Pausen müssen sein. Schüler, die täglich zwischen viereinhalb und sechs Stunden arbeiten, haben Anspruch auf mindestens 30 Minuten Unterbrechung. Wird mehr gearbeitet, gibt es gesetzlich verankerte 60 Minuten Pause. Und dann ist da noch die Sache mit der Steuer und den übrigen Abgaben: Hier gelten die gleichen Regeln wie für Minijobber: Bleibt der Lohn bei 450 Euro oder darunter, zahlen sie keine Abgaben. Sozialversicherungsbeiträge und eine Pauschalsteuer muss der Arbeitgeber übernehmen. Wer mehr als 900 Euro brutto im Monat verdient, muss dagegen Steuern zahlen – zumindest zunächst. Denn da die verdiente Summe auf die zwölf Monate des Jahres umgerechnet werden bekommen Schüler und Studenten die Steuern und Abgaben in der Regel zurück, wenn ihr Jahresverdient das sogenannte steuerfreie Existenzminimum nicht überschreitet. Da Studenten eigentlich immer 18 Jahre oder älter sind, gilt für sie natürlich nicht mehr das Jugendarbeitsschutzgesetz. Allerdings haben auch Studierende eine Sonderstellung in Sachen Jobs. Denn anders als bei normalen Arbeitnehmern müssen für Studierende lediglich Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden. Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen nicht an, sofern die Bedingungen einer studentischen Beschäftigung erfüllt sind. Zeitarbeit \\\ business news – Das Magazin / 87 Der erste Schritt ist eine gute Bewerbung. Wir finden den passenden Job für Sie! Über 35 Jahre Erfahrung. 13 Standorte. Modernes Personalmanagement. Erfahrung. Sicherheit. Perspektive. NEU in Minden l Helfer/in mit Montageerfahrung l Staplerfahrer/in l Elektroniker/in l Maler/in gerne auch Berufsanfänger stewe Personalservice Minden GmbH & Co. KG Portastr. 2a · 32423 Minden · Tel.: 0571 97 30 303 · minden@stewe.de stewe Personalservice Minden GmbH & Co. KG Portastr. 2a · 32423 Minden · Tel.: 0571 97 30 303 · minden@stewe.de www.personaldienst.de  Personaldienst in Minden GmbH & Co. KG Kleiner Domhof 2-4 32423 Minden T (05 71) 8 86 02 - 12 DIE JOBMACHER GMBH Marienstraße 108a I 32425 Minden minden@die-jobmacher.de www.die-jobmacher.de 0571-94529991 Die Jobmacher definieren die Personaldienstleistung neu. Anpacken statt abwarten. Vorwärts gehen statt rückwärts blicken. Unsere Unternehmenskultur folgt deshalb dem Prinzip, unsere Werte zu leben: FLEVER nennen wir das. Fairness Loyalität Eigenständigkeit Vertrauen Ehrlichkeit Respekt


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